Selbstauskunft


Mietinteressent















Ehegatte bzw. Mitmieter















Zum Haushalt gehörende Personen
















Sonstige Angaben zur Mietnutzung
Weitere Vereinbarungen




Zusatzvereinbarungen






Die Mietzahlung erfolgt per Lastschrifteinzugsverfahren!

Der Mietinteressent bzw. die hier im Rahmen der Selbstauskunft zusätzlich genannten Personen, die als Mitmieter oder Mitbenutzer in Frage kommen, versichern ausdrücklich, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Es ist weiterhin bekannt, dass unrichtige Angabe im Rahmen dieser Selbstauskunft den Vermieter berechtigen, die Wirksamkeit eines etwaig abgeschlossenen Mietvertrages anzufechten. Die Angaben des Mietinteressenten in dieser Selbstauskunft dienen nämlich der Beurteilung des Mietinteressenten und werden der Entscheidung über den Abschluss eines Mietvertrages zugrunde gelegt. Der Verwender dieser Selbstauskunft erklärt seinerseits, dass er die vorstehenden Angaben des Mietinteressenten streng vertraulich behandeln und insbesondere die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (§1, §2 Bundesdatenschutzgesetz) beachten wird.

Der Mietinteressent andererseits erklärt, dass er ausdrücklich entsprechend § 28 Bundesdatenschutzgesetz mit der Verwendung der abgegebenen Daten für eigene Zwecke des Verwenders einverstanden ist.



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