Die Mietzahlung erfolgt per Lastschrifteinzugsverfahren!
Der Mietinteressent bzw. die hier im Rahmen der Selbstauskunft zusätzlich genannten Personen, die als
Mitmieter oder Mitbenutzer in Frage kommen, versichern ausdrücklich, dass die vorstehenden Angaben der
Wahrheit entsprechen. Es ist weiterhin bekannt, dass unrichtige Angabe im Rahmen dieser Selbstauskunft den
Vermieter berechtigen, die Wirksamkeit eines etwaig abgeschlossenen Mietvertrages anzufechten. Die Angaben
des Mietinteressenten in dieser Selbstauskunft dienen nämlich der Beurteilung des Mietinteressenten und werden
der Entscheidung über den Abschluss eines Mietvertrages zugrunde gelegt.
Der Verwender dieser Selbstauskunft erklärt seinerseits, dass er die vorstehenden Angaben des
Mietinteressenten streng vertraulich behandeln und insbesondere die Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (§1, §2 Bundesdatenschutzgesetz) beachten
wird.
Der Mietinteressent andererseits erklärt, dass er ausdrücklich entsprechend § 28
Bundesdatenschutzgesetz mit der Verwendung der abgegebenen Daten für eigene Zwecke des Verwenders
einverstanden ist.
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